ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1. Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss

Die Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur (Personenbeförderung im Mietwagen und Ausflugsverkehr) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit widersprochen. Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch den Limousinenservice Nightliving zustande. Änderungen und Ergänzungen, sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn Sie vom Limousinenservice Nightliving schriftlich bestätigt worden sind. Alle Angebote des Limousinenservice Nightliving sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sonstige Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen etc. bedürfen der Schriftform.

§ 2.Mietzeit, Mietberechnung und Mietzahlung

Der Mieter (Rechnungsempfänger/Auftraggeber) gibt bei Auftragserteilung alle wesentlichen Informationen, die zur Durchführung notwendig sind, bekannt. Dies ist insbesondere, auch bei Änderungen,wie Name und Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsempfänger, Anzahl der Fahrgäste, Anzahl und Art etwaiger Kindersitze, Termine, Routen, Sonderwünsche bei der Barbestückung wichtig. Der Mietpreis berechnet sich ausschließlich auf Zeitbasis, Mindestmietdauer 1 Stunde, ab Einsatzort zuzüglich eventueller Anfahrtskosten. Er beinhaltet MwSt., Benzin, Versicherung, Chauffeur. Die weitere Benutzung ist lt. Bordkartemöglich. Ebenso exklusiv sind eventuelle Park- und Mautgebühren, sowie Sonderleistungen. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge in bar zu zahlen.

§ 3. Mängelrüge

Etwaige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Eine Anerkennung im Nachhinein gilt als ausgeschlossen. Der Kunde haftet für alle Schäden und Verunreinigungen, die er bzw. seine Fahrgäste verursacht haben. Der Diebstahl von Gläser oder anderem Inventar wird in Rechnung gestellt (ab 50€)

§ 4.Haftung

Der Limousinenservice Nightliving haftet gegenüber dem Mieter auf Schadenersatz- gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Es gelten im Übrigen die Regelungen der STVO. Es wird ausschließlich auch im Interesse der Sicherheit des Mieters auf die Gurtpflicht hingewiesen. Bitte teilen Sie uns ggf. mit, ob Sie die Bereitstellung von Kindersitzen wünschen. Ein Haftung für Terminversäumnisse oder andere wirtschaftliche Folgen, insbesondre infolge Stau, Sperrungen, Pannen, Unfälle, Witterung ist ausgeschlossen.

§ 5.Pflichten des Mieters

Kann die sorgfältige und ordnungsgemäße Nutzung durch den Mieter nicht gewährleistet werden, so ist der Limousinenservice Nightliving berechtigt, den Auftrag sofort zu beenden. Der Limousinenservice behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches vor. Bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten, insbesondere bei Vorsatz und unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderer Rauschmittel haftet der Mieter gegenüber dem Limousinenservice Nightliving auf Schadenersatz.

§ 6.Kündigung und Storno durch den Mieter

Bei fest vereinbarter Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die vereinbarte Mindestmietzeit bei einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag. Im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters, der Vermögensverschlechterung, oder wenn nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters wesentlich mindert, kann der Limousinenservice Nightliving den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nach Abmahnung verletzt oder die gemietete Limousine ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Limousinenservice Nightliving anders als vereinbart genutzt, bzw. nicht bestimmungsgemäß verwendet wird. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die eine Gefahr für die Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen, als insbesondere auch für den Straßenverkehr darstellen. Dasselbe gilt gegenüber anderen Personen, sowie dem ordnungsgemäßen Betrieb, der Einrichtung und der Fahrzeuge. Den Anweisungen des Chauffeurpersonales ist Folge zu leisten. Erfolgt trotz Ermahnung eine Verletzung der Pflichten durch den Mieter, kann er sofort von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das Recht auf Schadenersatz durch den Limousinenservice bleibt hiervon unberührt. Beschädigungen an Fahrzeugen und andere Schäden durch Fahrgäste, insbesondere Verunreinigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind vom Verursacher oder dem Vertragspartner (gesamtschuldnerisch) zu ersetzen. Die Erhebung einer Reinigungsgebühr ist freibleibend. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf verweisen, dass eine Beförderung von mehr als der jeweilig zulässigen Fahrgastanzahl der ausgewählten Limousine ausgeschlossen ist.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur schriftlich wirksam, bzw. bei anderweitiger Mitteilung nur dann gültig, wenn diese durch den Limousinenservice Nightliving schriftlich bestätigt wurden.

Bei Stornierung bis 1 Monat vor Auftragsbeginn sind kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist berechnet der Limousinenservice Nightliving einen Anteil vom vereinbarten Preis als Schadenersatz. Dieser beträgt bis 48 h vor Auftragsbeginn ab Einsatzort innerhalb Deutschlands 70 %, mindestens jedoch 95 Euro, nach 48h sind 100 % des vereinbarten Preis ohne Abzüge zu bezahlen. Anderweitige Aufwendungen werden unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung bis 14 Tage vor Auftragsbeginn vollständig berechnet. Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Fahrzeugbranding, die Anfertigung und Druck von Standarten, die Bestellung von Frischblumendekorationen und andere Sonderleistungen. Der Kunde hat hierbei ausdrücklich die Möglichkeit des Nachweises, dass dem Limousinenservice Nightliving gar kein- oder niedriger Sachschaden entstanden ist.

§ 7.Sonderbestimmungen

Können aufgrund von äußeren Umständen, die der Limousinenservice nicht zu vertreten hat (Wetterlage, Unruhen etc.) Aufträge nicht durchgeführt werden, ist eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen. In allen anderen Fällen behält sich der Limousinenservice Nightliving nach vorheriger Rücksprache mit dem Mieter die Bereitstellung einer gleich- oder höherwertigen Limousine vor.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Limousinenservice Nightliving gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Bei Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen willigen Sie automatisch ein, Emails von uns zu neuen Angeboten, oder zu allgemeinen Informationen bezüglich der Strech-Limousinen zu bekommen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit schriftlich wiederrufen.